Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung
Versicherung des Kostenrisikos bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Rechtsgrundlage: § 158l–o VVG und Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000).
- Arten: (1) Verkehrs-Rechtsschutz: Sie beinhaltet die Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz (der Kfz-Benutzer will Schadenersatzansprüche gegen Dritte durchsetzen), Straf-Rechtsschutz (bei Bußgeldbescheiden und Strafverfahren aufgrund fahrlässiger Verkehrsdelikte), Führerschein-Rechtsschutz (bei Führerscheinentzug), Kfz-Vertrags-Rechtsschutz (bei Streitigkeiten aus Kfz-bezogenen Verträgen, z.B. Kauf-, Reparatur- und Versicherungsverträgen), Fußgänger-Rechtsschutz (der Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast eines öffentlichen oder privaten Verkehrsmittels will Schadenersatzansprüche durchsetzen), Steuer-Rechtsschutz (bei Streitigkeiten in Kfz-bezogenen Steuersachen).
- (2) Familien-Rechtsschutz (Privat- und Berufsrechtsschutz für Nicht-Selbstständige): Abgestellt auf den privaten Lebensbereich und auf das Berufsleben als Lohn- und Gehaltsempfänger; beinhaltet die Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz (Durchsetzen eigener Schadenersatzansprüche gegen Dritte), Straf-Rechtsschutz (beim Vorwurf einer fahrlässigen Straftat, auch disziplinarrechtliche Verfahren), Arbeits-Rechtsschutz (bei arbeits- und dienstrechtlichen Auseinandersetzungen), Sozialgerichts-Rechtsschutz (bei sozialgerichtlichen Streitfällen gegenüber einem Sozialversicherungsträger), Beratungs-Rechtsschutz (bei anwaltlichen Beratungen in familien- und erbrechtlichen Fragen nach veränderter Rechtslage), allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (bei Streitigkeiten aus Verträgen des täglichen Lebens, z.B. Kaufvertrag, Reisebuchung, Versicherungsvertrag etc.), Steuer-Rechtsschutz (bei Streitigkeiten in Steuersachen).
- (3) Kombination von Verkehrs- und Familien-Rechtsschutz beinhaltet alle Leistungsarten des Verkehrs- und Familien-Rechtsschutzes.
- (4) Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete umfasst Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen.
- (5) Firmen-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Gewerbetreibende und selbstständig Tätige (dazu gehört Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und der Sozialgerichts-Rechtsschutz).
- (6) Spezial-Straf-Rechtsschutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige bietet eine speziell verbesserte Deckung im Bereich des Straf-Rechtsschutzes.
- (7) Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (Versicherungsschutz wie unter (3)) plus dem Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete unter Einbeziehung der Streitigkeiten aus der Tätigkeit selbstständiger Land- und Forstwirte).
- h(8) Rechtsschutz für Vereine (Versicherungsschutz wie unter e), wobei hier immer die Interessen des Vereins vertreten werden).
- (9) Straf-Rechtsschutz für Transportgewerbe bietet ein Deckungskonzept, das ganz auf die besondere Risikosituation des Transportgewerbes zugeschnitten ist.
- (10) Fahrzeug-Rechtsschutz (Versicherungsschutz wie unter (1)), jedoch ohne Fußgänger-Rechtsschutz).

Lexikon der Economics. 2013.

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